Unsere Aufgaben

Wir kümmern uns um die Belange schwerbehinderter Miatarbeirinnen und Mitarbeiter; stehen selbstverständlich auch denjenigen mit Rat und Hilfe (z. B. Antragstellung) zur Verfügung, die gesundheitliche Probleme haben oder noch nicht als "schwerbehindert" gelten.
In diesem Bereich muss noch einiges an Überzeugungsarbeit geleistet werden, da viele gesundheitlich eingeschränkte Kolleginnen und Kollegen nicht den Mut haben sich zu "outen" weil fälschlicherweise Nachteile befürchten. Das Gegenteil ist der Fall, gerade sie sind durch SGB IX geschützt.

Die Schwerbehidertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu födern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen.

Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht Teil des Betriebs-oder Personalrates, wie dies oft angenommen wird. Vielmehr ist die Schwerbehindertenvertretung eine eigene Istitution, welche ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat. Die Schwerbehindertenvertretung arbeite jedoch mit dem Betriebs-oder Personalrat eng zusammen und hat das Recht, an jeder Sitzung teilzunehmen.

Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass die für Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Sie hat Maßnahme die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen (Integrationsamt, Arbeitsamt, Deutsche Rentenversichrung, Integrationsfachdienst usw.) zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßmnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung.

Die Schwerbehindertenvertreung kann hierbei auf die Berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der Integrationsämter zurückgreiden. Diese Hilfe ist für die Betroffenen kostenlos und wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und soll helfen, behinderungsbedingte Problemem am Arbeitsplatz zu verhindern oder auszuräumen.

Wer ist schwer behindert oder behindert ?

Von Behinderung spricht man, wenn ein gesundheitlicher Schaden zu funktionellen Einschränkungen führt. Mit anderen Worten: Jeder gesundheitlichen Schaden und jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend ist und zu gesundheitlichen Einschränkungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es unerheblich ob eine Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht, oder sie angeboren ist. Es kommt allein auf die Art der Behinderung an.
Ob eine Behinderung vorliegt muss ein Arzt unter Berücksichtigung der einzelnen Umstände beurteilen. Die Schwerbehindertenvertretung hat die Bschäftigten bei Anträgen an die Versorgungsverwaltung auf die Feststellung einer Behinderung und ihres Grades zu unterstützen.